Aufgrund einer neuen gemeinschaftsrechtlichen Regelung muss ab 3. Juli 2004 für Hunde, Katzen und Frettchen, die innerhalb der Europäischen Union grenzüberschreitend verbracht werden, ein Pass nach einheitlichem Muster mitgeführt werden. Dieser Pass muss dem Tier eindeutig zugeordnet werden können, d. h. das Tier muss mittels Tätowierung (nur übergangsweise bis 02.Juli 2011 zulässig !) oder Mikrochip identifizierbar und die Kennzeichnungs-Nummer im Pass eingetragen sein. Neben Angaben zum Tier und seinem Besitzer muss der Pass den tierärztlichen Nachweis enthalten, dass das Tier über einen gültigen Impfschutz gegen Tollwut verfügt. Für aus Deutschland stammende Tiere heißt dies, dass die letzte Tollwutimpfung mindestens 30 Tage und längstens 12 Monate vor dem Grenzübertritt durchgeführt worden ist. Die neuen EU-Heimtierausweise können von einem niedergelassenen Tierarzt ausgestellt werden. Über Sonderregelungen bei Reisen nach Irland, Schweden und in das Vereinigte Königreich informieren wir Sie gerne individuell in unserer Praxis. ÜbergangsregelnDie bisher verwendeten Gesundheits- und Impfzeugnisse oder Bescheinigungen können weiter verwendet werden, wenn sie:
Die EU-einheitlichen Passformulare müssen also zunächst nur für Heimtiere
der betroffenen Arten verwendet werden, deren Besitzer ab dem 3. Juli 2004
nicht mehr über geltende („alte“) Bescheinigungen verfügen und die deshalb
ein neues Dokument für die Reise in andere Mitgliedstaaten benötigen. Die Angaben aus dem gelben „Internationalen Impfpass“ kann der/die ermächtigte Tierarzt/-ärztin jederzeit in den neuen EU-Pass übertragen. Für weitergehende Fragen zu den neuen Ausweisen stehen wir Ihnen gern persönlich zur Verfügung. |