Der neue EU-Heimtierausweis

und Impfempfehlungen

Aufgrund einer neuen gemeinschaftsrechtlichen Regelung muss ab 3. Juli 2004 für Hunde, Katzen und Frettchen, die innerhalb der Europäischen Union grenzüberschreitend verbracht werden, ein Pass nach einheitlichem Muster mitgeführt werden. Dieser Pass muss dem Tier eindeutig zugeordnet werden können, d. h. das Tier muss mittels Tätowierung (nur übergangsweise bis 02.Juli 2011 zulässig !) oder Mikrochip identifizierbar und die Kennzeichnungs-Nummer im Pass eingetragen sein. 

Neben Angaben zum Tier und seinem Besitzer muss der Pass den tierärztlichen Nachweis enthalten, dass das Tier über einen gültigen Impfschutz gegen Tollwut verfügt. Für aus Deutschland stammende Tiere heißt dies, dass die letzte Tollwutimpfung mindestens 30 Tage und längstens 12 Monate vor dem Grenzübertritt durchgeführt worden ist. 

Die neuen EU-Heimtierausweise können von einem niedergelassenen Tierarzt ausgestellt werden. 

Über Sonderregelungen bei Reisen nach Irland, Schweden und in das Vereinigte Königreich informieren wir Sie gerne individuell in unserer Praxis. 

Übergangsregeln

Die bisher verwendeten Gesundheits- und Impfzeugnisse oder Bescheinigungen können weiter verwendet werden, wenn sie: 

-  vor dem 3. Juli 2004 ausgestellt wurden
- noch gültig sind in Bezug auf die vorgeschriebenen Impfungen
-

 

den inhaltlichen Anforderungen des EU-Heimtierausweises entsprechen (d. h. hinsichtlich Angaben zum Tier, seiner individuellen Kennzeichnung durch Tätowierung oder Mikrochip und seinem Besitzer)

Die EU-einheitlichen Passformulare müssen also zunächst nur für Heimtiere der betroffenen Arten verwendet werden, deren Besitzer ab dem 3. Juli 2004 nicht mehr über geltende („alte“) Bescheinigungen verfügen und die deshalb ein neues Dokument für die Reise in andere Mitgliedstaaten benötigen.
Die bisherigen Impfausweise dürfen längstens verwendet werden, bis die letzte dort eingetragene Tollwutimpfung ihre Gültigkeit verliert. Die Angaben aus den bisherigen Impfausweisen können von jedem ermächtigten Tierarzt in den neuen Heimtierausweis übertragen werden, auch wenn die Impfung selbst von einem anderen Tierarzt vorgenommen wurde.
Tierhalter, die nicht beabsichtigen mit ihrem Hund, Katze oder Frettchen zu verreisen, können weiterhin den bisherigen „Internationalen Impfpass“ benutzen. Ansonsten ist der EU-Heimtierausweis insofern generell empfehlenswert, als er nicht nur den neuen Regeln entspricht sondern auch geeignet ist, die bisherigen Formulare vollständig zu ersetzen: Es können nämlich auch alle anderen Impfungen eingetragen werden.

Die Angaben aus dem gelben „Internationalen Impfpass“ kann der/die ermächtigte Tierarzt/-ärztin jederzeit in den neuen EU-Pass übertragen. 

Für weitergehende Fragen zu den neuen Ausweisen stehen wir Ihnen gern persönlich zur Verfügung.